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Adoption mit notarieller Unterstützung – rechtlich sicher begleiten lassen in Celle

Eine Adoption ist ein bedeutsamer Schritt – persönlich wie rechtlich. Ob Stiefkindadoption, Volladoption oder Erwachsenenadoption: In vielen Fällen ist eine notarielle Mitwirkung erforderlich, insbesondere durch die Abgabe von Einwilligungs- und Zustimmungserklärungen.

Notar Andreas-Oliver Meyer in Celle unterstützt Sie bei der Vorbereitung der Adoption und sorgt dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden – klar, neutral und mit dem nötigen Gespür für die persönliche Dimension dieses Prozesses.

Wann ist eine notarielle Mitwirkung bei Adoptionen erforderlich?

  • Einwilligungserklärung der abgebenden Elternteile
  • Zustimmung des Ehepartners zur Annahme
  • Einwilligung der leiblichen Eltern (Stiefkindadoption)
  • Einwilligung des Kindes (ab 14 Jahren)
  • Erklärungen zur Erwachsenenadoption

All diese Erklärungen müssen öffentlich beurkundet werden – das heißt: beim Notar.

Kosten und Dauer:

Die Notarkosten für Adoptionsurkunden richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und liegen in der Regel zwischen 40–150 € pro Erklärung. Die Beurkundung dauert meist nur wenige Minuten – eine vorherige Terminvereinbarung ist sinnvoll.

FAQ Frequently Asked Questions

Muss ich für eine Adoption immer zum Notar?

Nein – aber bestimmte Erklärungen wie die Einwilligung zur Annahme oder die Zustimmung der Eltern müssen notariell beurkundet werden.

Kann mein Kind die Adoption selbst erklären?

Kinder ab 14 Jahren müssen der Adoption eigenhändig beim Notar zustimmen – unter 14 Jahren ist die Zustimmung der Eltern maßgeblich.

Wird der Notar auch beim Familiengericht tätig?

Nein – das gerichtliche Verfahren wird vom Familiengericht geführt. Der Notar unterstützt mit der erforderlichen formwirksamen Vorbereitung.

Ablauf beim Notar:

  1. Klärung der individuellen Situation und aller Beteiligten
  2. Erstellung der erforderlichen Entwürfe und Beratung zur rechtlichen Tragweite
  3. Beurkundung der Erklärungen (ggf. auch an getrennten Terminen)
  4. Übergabe an das Familiengericht bzw. Mitwirkung an der Verfahrensvorbereitung

Was Sie mitbringen sollten:

  • Personalausweise aller Beteiligten
  • ggf. Geburtsurkunden, Nachweise über bestehende Familienverhältnisse
  • Adoptionsbeschluss oder gerichtliche Verfahrensnummer (falls schon eingeleitet)
  • Informationen zur bisherigen Beziehung zum Kind (z. B. Stiefkindadoption)
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