Notarkosten
Die Frage nach den Notarkosten stellt sich verständlicherweise früh – gerade bei größeren Vorhaben wie einem Immobilienkauf, einer Schenkung oder der Erstellung eines Testaments. Wir möchten Ihnen die Sorgen nehmen: Die Kosten eines Notars sind gesetzlich geregelt und für alle gleich – unabhängig davon, welchen Notar Sie wählen.
In unserer Kanzlei erhalten Sie klare Informationen, transparente Berechnungen und keine versteckten Gebühren.
Die gesetzliche Grundlage: GNotKG
Die Vergütung des Notars richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Kosten sind dabei abhängig vom Geschäftswert (z. B. dem Kaufpreis, dem Wert einer Schenkung oder dem Nachlasswert bei einem Testament).
Ein höherer Aufwand, längere Besprechungen oder mehr Seiten im Vertrag führen nicht zu höheren Gebühren – Sie zahlen immer nach Tabelle, nicht nach Zeit.
FAQ - Häufige Fragen:
Kann ich vorab wissen, was es kostet?
Ja – wir erstellen auf Wunsch vorab eine transparente Kostenschätzung. Für viele Standardfälle kennen wir die Spannen genau.
Gibt es günstigere Notare?
Nein – da alle Notare an die gesetzliche Kostenordnung gebunden sind, kostet die gleiche Leistung bei allen gleich.
Was passiert, wenn ein Termin doch nicht stattfindet?
Für die Entwurfsarbeit und ggf. versandte Unterlagen fallen auch ohne Beurkundung reduzierte Gebühren an – diese richten sich ebenfalls nach dem GNotKG.
Unser Versprechen:
Wir rechnen klar, gesetzlich und nachvollziehbar ab.
Bei Fragen zu den Kosten – sprechen Sie uns jederzeit an. Wir erklären Ihnen offen, was warum wie viel kostet – und helfen Ihnen, die beste Entscheidung zu treffen.
Typische Beispiele:
Vorgang | Geschäftswert | Ungefähre Notarkosten inkl. Grundbuch |
---|---|---|
Immobilienkauf (Wohnung) | 300.000 € | ca. 1.900–2.200 € |
Grundschuldbestellung | 250.000 € | ca. 650–750 € |
Schenkung mit Nießbrauch | 400.000 € | ca. 2.000–2.400 € |
Einzeltestament | 250.000 € Nachlass | ca. 330–450 € |
Erbvertrag zwischen Ehepartnern | 500.000 € Nachlass | ca. 1.000–1.300 € |
Was ist in den Notarkosten enthalten?
- rechtliche Beratung und Entwurfsarbeit
- Beurkundung
- Vollzug (z. B. Grundbuchanträge, Behördenkorrespondenz)
- Verwahrung und ggf. Registrierung (z. B. Testamentsregister)