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Gesellschaftsregister

Seit dem 1. Januar 2024 können Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) in ein neu geschaffenes Gesellschaftsregister eingetragen werden – vor allem dann, wenn sie am Rechtsverkehr aktiv teilnehmen, z. B. beim Kauf oder Verkauf von Immobilien.

Notar Andreas-Oliver Meyer in Celle berät Sie zur Eintragung Ihrer GbR und begleitet Sie sicher durch den Anmeldeprozess. So wird aus Ihrer GbR eine eingetragene GbR (eGbR) mit klarer Rechtsform und mehr Rechtssicherheit.

Wann ist die Eintragung ins Gesellschaftsregister erforderlich oder sinnvoll?

  • Immobilien-GbR: Eintragung ist gesetzlich zwingend, wenn die GbR im Grundbuch erscheinen soll
  • Unternehmerische GbR: z. B. bei größeren Aufträgen, Beteiligungen oder Haftungsabsicherung
  • Klarheit und Außenwirkung: Die eGbR ist als juristische Einheit erkennbar und kann z. B. selbst klagen oder verklagt werden
  • Rechtsformzusatz „eGbR“: schafft Transparenz im Rechtsverkehr

Ablauf der Anmeldung über den Notar:

  • Prüfung und Beratung zur Struktur Ihrer GbR
  • Erfassung der Gesellschafter, Vertretungsverhältnisse und des Gesellschaftszwecks
  • Erstellung und Beurkundung der Anmeldung durch den Notar
  • Elektronische Einreichung an das Gesellschaftsregister
  • Rückmeldung und Registereintragung durch das zuständige Amtsgericht

Was Sie mitbringen sollten:

  • Gesellschafterdaten und Identitätsnachweise
  • Gesellschaftsvertrag (falls vorhanden)
  • Angaben zur Vertretung, Zweck und Sitz der Gesellschaft
  • Ggf. Grundstücksunterlagen bei Immobilien-GbR

FAQ - Frequently Asked Questions

Ist die Eintragung einer GbR Pflicht?

Nein – aber für Grundstücksgeschäfte ab 2024 zwingend erforderlich. Ohne Eintragung kann die GbR nicht als Eigentümer im Grundbuch stehen.

Ändert sich durch die Eintragung die Haftung?

Nein – die Gesellschafter haften wie zuvor persönlich. Es wird lediglich die Rechtsform und die Vertretungsstruktur öffentlich gemacht.

Kann die Anmeldung der eGbR auch online beurkundet werden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist die Online-Beurkundung per Videokonferenz möglich – z. B. bei Neugründung oder reiner Anmeldung ohne Immobilientransaktionen. Voraussetzung ist ein elektronischer Personalausweis (eID) und der Zugang zur Notarplattform. Sprechen Sie uns gern an, ob Ihr Vorhaben dafür geeignet ist.

Kosten und Dauer:

Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Für eine typische Immobilien-eGbR liegen die Gesamtkosten inkl. Registergebühren meist im Bereich von 250–500 €. Die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Tage.

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