Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Erbvertrag beim Notar in Celle – Klarheit für den letzten Willen schaffen

Ein Erbvertrag bietet die Möglichkeit, den eigenen Nachlass verbindlich und klar zu regeln – insbesondere dann, wenn mehrere Personen gemeinsam planen oder eine gesetzliche Erbfolge nicht gewünscht ist. Im Unterschied zum Testament ist der Erbvertrag rechtlich bindend und kann nur gemeinsam geändert oder aufgehoben werden.

Notar Andreas-Oliver Meyer in Celle berät Sie zu allen Fragen rund um Erbverträge, gestaltet individuelle Regelungen und sorgt für eine rechtssichere Umsetzung – auch bei komplexen Familienverhältnissen oder Unternehmensnachfolgen.

Was wird in einem Erbvertrag geregelt?

  • Wer soll im Todesfall Erbe oder Vermächtnisnehmer werden?
  • Welche Personen werden enterbt – mit oder ohne Pflichtteilsregelung?
  • Gibt es Gegenleistungen (z. B. Pflege, Übernahme eines Betriebs)?
  • Was soll mit bestimmten Vermögensgegenständen (z. B. Immobilien) geschehen?
  • Welche Klauseln sichern die Beteiligten vertraglich ab?

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?

Ein Testament kann einseitig geändert werden – ein Erbvertrag hingegen ist bindend und nur mit Zustimmung aller Beteiligten widerrufbar.

Wer kann einen Erbvertrag schließen?

Erbverträge werden oft zwischen Ehegatten, Lebenspartnern oder Eltern und Kindern geschlossen – z. B. zur Unternehmensnachfolge oder zur Absicherung im Pflegefall.

Muss der Erbvertrag notariell beurkundet werden?

Ja – eine notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 2276 BGB), damit der Vertrag wirksam ist.

Jetzt Erbvertrag gestalten – rechtssicher, individuell und mit klaren Absprachen.
Notar Andreas-Oliver Meyer in Celle begleitet Sie vertrauensvoll bei der Nachlassplanung. Jetzt Termin vereinbaren oder Entwurf anfordern.

Ablauf beim Notar:

  1. Erstberatung und Klärung Ihrer Ziele und familiären Situation
  2. Erstellung eines rechtlich geprüften und individuell passenden Vertragsentwurfs
  3. Notarielle Beurkundung des Erbvertrags mit allen Vertragspartnern
  4. Auf Wunsch: Verwahrung oder Registrierung im Zentralen Testamentsregister

Was Sie mitbringen sollten:

  • Personalausweise der Beteiligten
  • Angaben zu familiären Verhältnissen (z. B. Kinder, frühere Ehen, Pflichtteilsberechtigte)
  • Übersicht zu wesentlichem Vermögen (Immobilien, Unternehmen, Konten etc.)
  • ggf. vorhandene Testamente, Vollmachten oder frühere Verträge

Kosten und Dauer:

Die Kosten eines Erbvertrags richten sich nach dem Vermögenswert und dem Umfang der Regelungen. Eine typische Beurkundung kostet zwischen 400–1.200 €. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel wenige Werktage, ggf. mit vorbereitendem Entwurfsgespräch.

Jetzt direkt anfragen
Zum Seitenanfang