Handelsregisteranmeldung
Ob Unternehmensgründung, Geschäftsführerwechsel oder Sitzverlegung – viele Vorgänge im Handelsregister erfordern eine notarielle Begleitung. Rechtsanwalt und Notar Andreas-Oliver Meyer in Celle sorgt für eine korrekte, zügige und rechtssichere Handelsregisteranmeldung.
Wir unterstützen Sie bei allen Schritten – vom Entwurf der Anmeldeunterlagen über die Beglaubigung bis hin zur elektronischen Einreichung beim Registergericht. Damit Ihr Unternehmen formal einwandfrei aufgestellt ist.
Was macht der Notar?
Der Notar prüft, ob die Anmeldung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, belehrt die Beteiligten, erstellt die Anmeldung in elektronischer Form, beglaubigt Ihre Unterschrift und übermittelt die Anmeldung sicher und direkt ans Registergericht.
Was Sie mitbringen sollten:
- Gesellschaftsvertrag / Satzung
- Handelsregisternummer (bei bestehenden Gesellschaften)
- Ausweisdokumente der Beteiligten
- ggf. Beschlüsse oder Gesellschafterlisten
Kosten und Dauer
Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Für eine GmbH-Gründung z. B. liegen sie meist zwischen 300–600 € inklusive aller Registergebühren. In der Regel ist der Vorgang binnen weniger Tage erledigt.
FAQ - Frequently Asked Questions
Muss ich persönlich erscheinen?
Ja – für die Unterschriftsbeglaubigung ist Ihre persönliche Anwesenheit beim Notar erforderlich. Außer Sie nutzen die Möglichkeiten der Online Beurkundung.
Kann mein Steuerberater die Anmeldung übernehmen?
Der steuerliche Berater kann vorbereiten – die eigentliche Anmeldung muss aber durch den Notar erstellt und eingereicht werden.
Jetzt Handelsregisteranmeldung vorbereiten - Termin mit Notar Andreas-Oliver Meyer
Ob Gründung oder Änderung – wir begleiten Sie schnell, rechtssicher und mit Erfahrung im Gesellschaftsrecht.
Typische Fälle für eine Handelsregisteranmeldung:
- Gründung von GmbH, UG, AG oder OHG
- Geschäftsführerwechsel
- Satzungsänderung (z. B. Firmierung, Sitz, Unternehmenszweck)
- Kapitalerhöhung
- Eintragung von Prokura
- Löschung oder Auflösung einer Gesellschaft
Handelsregisteranmeldung auch online möglich
Viele Handelsregistervorgänge können mittlerweile online über Videokonferenz beurkundet werden – insbesondere die Gründung von GmbHs oder UGs, die Eintragung von Geschäftsführern oder Satzungsänderungen.
Notar Andreas-Oliver Meyer bietet die digitale Handelsregisteranmeldung per Online-Beurkundung an – rechtssicher, effizient und bundesweit.
Voraussetzungen für die Online-Beurkundung:
- Elektronischer Personalausweis (eID) oder EU-Identität mit eID-Funktion
- Ein internetfähiges Gerät mit Kamera und Mikrofon
- Ein Zugang zur Online-Notarplattform der Bundesnotarkammer
Typische Online-Vorgänge:
- UG- oder GmbH-Gründung
- Geschäftsführerwechsel
- Satzungsänderung
- Eintragung von Prokura
Wie läuft es ab?
Nach einem vorbereitenden Gespräch erhalten Sie Zugang zur Online-Plattform. Dort werden Identität und Willenserklärung überprüft, die Beurkundung erfolgt per Videokonferenz. Wir reichen die Anmeldung anschließend wie gewohnt beim Handelsregister ein.