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Vereinsregister

Die Gründung eines eingetragenen Vereins (e. V.) oder Änderungen in Vorstand und Satzung müssen beim Vereinsregister angemeldet werden – das geht nur über einen Notar. Notar Andreas-Oliver Meyer in Celle unterstützt Sie bei allen erforderlichen Schritten.

Ob Neugründung, Vorstandswechsel oder Satzungsänderung: Wir sorgen für eine rechtssichere Gestaltung und die fristgerechte Übermittlung Ihrer Vereinsunterlagen ans Registergericht.

Typische Anlässe für eine Vereinsregister-Anmeldung:

  • Gründung eines eingetragenen Vereins (e. V.)
  • Eintragung oder Wechsel des Vorstands
  • Änderung der Satzung
  • Sitzverlegung oder Namensänderung
  • Auflösung des Vereins

Kosten und Dauer:

Die Kosten für eine Vereinsregister-Anmeldung sind überschaubar und gesetzlich geregelt. Für eine Gründung liegen sie meist bei ca. 100–150 € inklusive aller Gebühren. Die Eintragung erfolgt in der Regel binnen weniger Tage bis zwei Wochen, abhängig vom Registergericht.

FAQ - Frequently Asked Questions:

Muss ein Verein im Vereinsregister eingetragen sein?

Nur eingetragene Vereine (e. V.) erhalten Rechtsfähigkeit und können z. B. Verträge schließen oder verklagt werden.

Können wir die Anmeldung auch online machen?

Die Unterschriften müssen notariell beglaubigt werden – bei bestimmten Vorgängen ist eine Online-Beglaubigung per Videokonferenz möglich. Gern prüfen wir, ob das für Sie infrage kommt.

Ablauf der Anmeldung beim Notar

  1. Prüfung von Satzung oder Beschluss
  2. Vorbereitung der Anmeldung mit korrekten Formulierungen
  3. Beglaubigung der Unterschriften durch den Notar
  4. Elektronische Einreichung beim zuständigen Amtsgericht

Was Sie mitbringen sollten:

  • Satzung in aktueller Fassung (bei Gründung: Entwurf)
  • Vereinsprotokoll mit ordnungsgemäßem Beschluss
  • Ausweisdokumente der beteiligten Vorstandsmitglieder
  • ggf. Vereinsregister-Nummer bei bestehenden Vereinen
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