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Gemeinschaftliches Testament beim Notar in Celle – Gemeinsame Regelung für Paare

Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner können mit einem gemeinschaftlichen Testament ihren Nachlass gemeinsam und einheitlich regeln. Das bekannteste Modell ist das sogenannte Berliner Testament, bei dem sich die Partner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die Kinder erst nach dem Tod beider erben.

Notar Andreas-Oliver Meyer in Celle sorgt für eine ausgewogene, rechtssichere und auf Ihre Lebenssituation zugeschnittene Gestaltung – mit Verständnis für familiäre und steuerliche Besonderheiten.

Was kann geregelt werden?

  • Gegenseitige Alleinerbeneinsetzung
  • Schlusserben (meist Kinder)
  • Pflichtteilsverzicht oder -klauseln
  • Testamentsvollstreckung
  • Vor- und Nacherbschaft bei komplexen Fällen

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zum Einzeltestament?

Ein gemeinschaftliches Testament ist verbindlich. Es kann nach dem Tod eines Partners nur noch eingeschränkt geändert werden.

Ist ein Berliner Testament steuerlich nachteilig?

In manchen Konstellationen ja. Wir beraten Sie zu sinnvollen Alternativen (z. B. Vor- und Nacherbschaft).

Jetzt Testament erstellen – für Sicherheit, Klarheit und den Schutz Ihrer Liebsten.
Vereinbaren Sie einen Termin mit Notar Andreas-Oliver Meyer in Celle – persönlich, rechtssicher und individuell gestaltet.

Ablauf beim Notar:

  1. Gemeinsames Gespräch mit beiden Partnern
  2. Entwurf und rechtliche Erläuterung
  3. Beurkundung des Testaments in der Kanzlei
  4. Auf Wunsch: Eintragung im Zentralen Testamentsregister

Kosten und Dauer:

Die Kosten orientieren sich am gemeinsamen Vermögen. Ein gemeinschaftliches Testament liegt meist bei 300 bis 700 €.

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