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Anwalt für Baurecht und Architektenrecht– Kanzlei Frisius & Partner mbB

Lassen Sie sich jetzt umfassend beraten.

Ein Haus zu bauen, bedeutet nicht nur, ein leeres Grundstück zu finden und die Wunschimmobilie daraufzustellen – das Baurecht regelt, was erlaubt ist und was nicht. Ebenso wichtig ist das Architektenrecht, das das Verhältnis zwischen Bauherr und Planungsverantwortlichen regelt.

Verstöße gegen bau- oder architektenrechtliche Vorschriften können kostspielige Folgen haben. Darum sollten Sie sich schon frühzeitig an unsere erfahrene Anwaltskanzlei in Celle wenden. Wir beraten Sie ausführlich zu allen Fragen des Bau- und Architektenrechts und vertreten Ihre Interessen auch vor Gericht.

Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da.

Wichtiges zum Baurecht – Ihr Anwalt informiert

Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Baurecht:

Was ist das Baurecht?

Das Baurecht ist Teil des besonderen Verwaltungsrechts und umfasst alle Rechtsnormen, die die Bebauung von Grundstücken regeln – von der Baugenehmigung bis zum Bestandschutz.

Was ist ein Baurechtsgrund?

Ein Baurechtsgrundstück wird von einem Dritten bebaut, ohne dass dieser Eigentümer des Grundstücks ist. Der Eigentümer räumt für eine festgelegte Zeit (oft 60–99 Jahre) ein sogenanntes Erbbaurecht ein und erhält im Gegenzug einen Baurechtszins.

Wie entsteht ein Baurecht?

Grundlage jeder Bebauung ist die Baugenehmigung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Auch bei Umbauten oder einer Nutzungsänderung ist eine Genehmigung erforderlich.

Wann verfällt das Baurecht?

Wird die genehmigte Baumaßnahme nicht innerhalb von drei Jahren begonnen oder ruht der Bau länger als ein Jahr, verliert die Genehmigung ihre Gültigkeit.

Was bedeutet Bestandsschutz?

Der Bestandsschutz sichert legal errichtete Gebäude auch bei späteren Änderungen des Baurechts ab. Veränderungen am Gebäude oder längerer Leerstand können diesen Schutz jedoch gefährden.

Was ist beim Bauen im Außenbereich zu beachten?

Im sogenannten Außenbereich – also außerhalb geschlossener Ortschaften – gelten besondere Regeln. Hier ist eine Bebauung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Wir beraten Sie umfassend zu diesen Ausnahmen.

Architektenrecht – Ihre Rechte als Bauherr oder Architekt

Das Architektenrecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet an der Schnittstelle von Privatrecht und öffentlichem Baurecht. Es regelt insbesondere die rechtlichen Beziehungen zwischen Auftraggebern und Architekten oder Ingenieuren. Unsere Kanzlei unterstützt Sie in allen Fragen rund um:

Architektenverträge: Wir prüfen, erstellen oder verhandeln Verträge, damit Ihre Interessen rechtssicher vertreten sind.

Haftung und Mängel: Wenn Planungsfehler, Kostenüberschreitungen oder Bauverzögerungen auftreten, klären wir Haftungsfragen und vertreten Sie im Schadensfall.

Honorarstreitigkeiten (HOAI): Wir beraten zu Vergütungsansprüchen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – sowohl auf Seiten der Architekten als auch der Bauherren.

Leistungsphasen nach HOAI: Wir unterstützen bei der rechtssicheren Vertragsgestaltung und Abgrenzung einzelner Planungs- und Bauüberwachungsleistungen.

Kündigung und Abnahme: Ob vorzeitige Vertragsbeendigung oder Meinungsverschiedenheiten bei der Bauabnahme – wir sorgen für klare rechtliche Verhältnisse.

Besonders bei Bauprojekten mit mehreren Beteiligten sind eindeutige vertragliche Regelungen und rechtssichere Kommunikation entscheidend. Wir sorgen dafür, dass Ihr Projekt nicht durch rechtliche Unsicherheiten ins Stocken gerät.

Unsere Schwerpunkte im Baurecht:
  • Baugenehmigung
  • Neubau und Umbau
  • Grundstückskauf
  • Architektenverträge
  • Bauleitungsfehler
  • Planungsmängel
  • Nachtragsforderungen
  • Baumängel und Gewährleistung

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine individuelle Rechtsberatung.
Als erfahrene Kanzlei für Bau- und Architektenrecht in Celle stehen wir Ihnen mit fundiertem Fachwissen, Durchsetzungsstärke und einem klaren Blick für die baurechtliche Praxis zur Seite.

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