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Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar in Celle – Klare Regelungen für einen fairen Neuanfang

Eine Trennung ist oft ein emotionaler Schritt – umso wichtiger ist eine sachliche, klare Regelung der rechtlichen Folgen. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung schaffen Sie verbindliche Klarheit zu Unterhalt, Vermögen, Zugewinn und Sorgerecht – einvernehmlich und ohne jahrelange Auseinandersetzungen.

Notar Andreas-Oliver Meyer in Celle berät Sie neutral und sorgt dafür, dass Ihre Vereinbarung rechtlich wirksam, ausgewogen und nachvollziehbar gestaltet ist.

Was kann in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden?

  • Vermögensauseinandersetzung (z. B. Immobilien, Konten, Hausrat)
  • Unterhaltspflichten (Trennungs- und nachehelicher Unterhalt)
  • Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften)
  • Sorgerecht und Umgangsregelungen (bei gemeinsamen Kindern)
  • Gütertrennung oder modifizierter Zugewinnausgleich

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Muss eine Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkundet werden?

Ja – damit die Vereinbarung rechtsverbindlich und vom Gericht anerkannt ist, ist eine notarielle Beurkundung oder gerichtliche Protokollierung erforderlich.

Ist die Vereinbarung auch vor der Scheidung möglich?

Ja – viele Paare treffen die Regelungen bereits in der Trennungsphase, um Streit zu vermeiden und eine einvernehmliche Scheidung vorzubereiten.

Können beide Partner zum selben Notar gehen?

Ja – der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und erklärt beiden Seiten den rechtlichen Rahmen, ohne eine Partei zu bevorzugen.

Scheidung fair regeln – mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar.
Notar Andreas-Oliver Meyer in Celle hilft Ihnen, Klarheit zu schaffen und belastende Streitigkeiten zu vermeiden. Jetzt Termin vereinbaren und Vertrag erstellen lassen.

Ablauf beim Notar:

  1. Gemeinsames Gespräch (auch getrennt möglich) zur Klärung der Eckpunkte
  2. Erstellung eines individuellen Vertragsentwurfs
  3. Besprechung und rechtliche Erläuterung der Inhalte
  4. Notarielle Beurkundung der Scheidungsfolgenvereinbarung
  5. Übergabe zur Vorlage beim Familiengericht (falls nötig)

Was Sie mitbringen sollten:

  • Ausweise beider Ehepartner
  • Heiratsurkunde und ggf. Scheidungsantrag (falls bereits eingereicht)
  • Übersicht zu Vermögen, Rentenansprüchen und Einkommen
  • ggf. vorliegende Entwürfe oder Vorstellungen zur Einigung

Kosten und Dauer:

Die Kosten richten sich nach dem Vermögenswert der Vereinbarung und sind gesetzlich geregelt. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kostet je nach Umfang meist zwischen 400–1.000 €. Die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Tage.

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