Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar in Celle – Klare Regelungen für einen fairen Neuanfang
Eine Trennung ist oft ein emotionaler Schritt – umso wichtiger ist eine sachliche, klare Regelung der rechtlichen Folgen. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung schaffen Sie verbindliche Klarheit zu Unterhalt, Vermögen, Zugewinn und Sorgerecht – einvernehmlich und ohne jahrelange Auseinandersetzungen.
Notar Andreas-Oliver Meyer in Celle berät Sie neutral und sorgt dafür, dass Ihre Vereinbarung rechtlich wirksam, ausgewogen und nachvollziehbar gestaltet ist.
Was kann in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden?
- Vermögensauseinandersetzung (z. B. Immobilien, Konten, Hausrat)
- Unterhaltspflichten (Trennungs- und nachehelicher Unterhalt)
- Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften)
- Sorgerecht und Umgangsregelungen (bei gemeinsamen Kindern)
- Gütertrennung oder modifizierter Zugewinnausgleich
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Muss eine Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkundet werden?
Ja – damit die Vereinbarung rechtsverbindlich und vom Gericht anerkannt ist, ist eine notarielle Beurkundung oder gerichtliche Protokollierung erforderlich.
Ist die Vereinbarung auch vor der Scheidung möglich?
Ja – viele Paare treffen die Regelungen bereits in der Trennungsphase, um Streit zu vermeiden und eine einvernehmliche Scheidung vorzubereiten.
Können beide Partner zum selben Notar gehen?
Ja – der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und erklärt beiden Seiten den rechtlichen Rahmen, ohne eine Partei zu bevorzugen.
Scheidung fair regeln – mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar.
Notar Andreas-Oliver Meyer in Celle hilft Ihnen, Klarheit zu schaffen und belastende Streitigkeiten zu vermeiden. Jetzt Termin vereinbaren und Vertrag erstellen lassen.
Ablauf beim Notar:
- Gemeinsames Gespräch (auch getrennt möglich) zur Klärung der Eckpunkte
- Erstellung eines individuellen Vertragsentwurfs
- Besprechung und rechtliche Erläuterung der Inhalte
- Notarielle Beurkundung der Scheidungsfolgenvereinbarung
- Übergabe zur Vorlage beim Familiengericht (falls nötig)
Was Sie mitbringen sollten:
- Ausweise beider Ehepartner
- Heiratsurkunde und ggf. Scheidungsantrag (falls bereits eingereicht)
- Übersicht zu Vermögen, Rentenansprüchen und Einkommen
- ggf. vorliegende Entwürfe oder Vorstellungen zur Einigung
Kosten und Dauer:
Die Kosten richten sich nach dem Vermögenswert der Vereinbarung und sind gesetzlich geregelt. Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung kostet je nach Umfang meist zwischen 400–1.000 €. Die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Tage.