Vorsorgevollmacht beim Notar – Für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer Sie im Fall der Fälle vertreten darf – sei es bei gesundheitlichen Fragen, bei Bankgeschäften oder vor Behörden. So vermeiden Sie gerichtliche Betreuungsverfahren und behalten die Kontrolle.
Notar Andreas-Oliver Meyer in Celle berät Sie umfassend und erstellt Ihre Vorsorgevollmacht so, dass sie rechtlich belastbar und praktisch umsetzbar ist – gern auch in Kombination mit einer Patientenverfügung.
Was regelt eine Vorsorgevollmacht konkret?
- Vertretung in gesundheitlichen Fragen
- Regelung von Vermögensangelegenheiten (z. B. Konten, Verträge, Immobilien)
- Entscheidungen gegenüber Behörden und Versicherungen
- Unterbringungs- und Pflegeangelegenheiten
- ggf. Befugnis zur Untervollmacht oder zur Weitergabe an Dritte
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden?
Nicht zwingend – aber für viele rechtlich relevante Vorgänge (z. B. Immobiliengeschäfte, Bankvollmachten) ist eine notarielle Form dringend zu empfehlen.
Wer sollte eine Vorsorgevollmacht bekommen?
Nur Personen, denen Sie uneingeschränkt vertrauen – häufig Ehepartner, Kinder oder enge Freunde. Eine Vollmacht gilt nur bei Geschäftsunfähigkeit, wenn Sie das wünschen.
Kann ich die Vollmacht auch widerrufen?
Ja – Sie können die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen oder ändern, solange Sie geschäftsfähig sind.
Jetzt Vorsorge treffen – mit einer rechtswirksamen Vollmacht beim Notar.
Notar Andreas-Oliver Meyer in Celle unterstützt Sie bei der Gestaltung Ihrer Vorsorgevollmacht – individuell, rechtssicher und auf Wunsch mit Patientenverfügung kombiniert.
Ablauf beim Notar:
- Gemeinsames Gespräch über Ihre Wünsche und die rechtliche Tragweite
- Erstellung eines individuell passenden Vollmachtstextes
- Öffentliche Beglaubigung oder Beurkundung der Vorsorgevollmacht
- Registrierung im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
Was Sie mitbringen sollten:
- Personalausweis oder Reisepass
- Name, Anschrift und Geburtsdatum der gewünschten Vertrauensperson(en)
- ggf. bestehende Patientenverfügung (zur Abstimmung)
- Informationen zu Ihrem Vermögen (bei Vollmachten mit Immobilienbezug)
Kosten und Dauer:
Die Kosten für eine Vorsorgevollmacht hängen von der Form (Beglaubigung vs. Beurkundung) und dem Vermögen ab.
- Beglaubigung: ab ca. 30–70 €
- Beurkundung mit Beratung: meist 150–300 €
Die Erstellung und Beurkundung kann in der Regel innerhalb weniger Tage erfolgen.