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Vorsorgevollmacht beim Notar – Für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer Sie im Fall der Fälle vertreten darf – sei es bei gesundheitlichen Fragen, bei Bankgeschäften oder vor Behörden. So vermeiden Sie gerichtliche Betreuungsverfahren und behalten die Kontrolle.

Notar Andreas-Oliver Meyer in Celle berät Sie umfassend und erstellt Ihre Vorsorgevollmacht so, dass sie rechtlich belastbar und praktisch umsetzbar ist – gern auch in Kombination mit einer Patientenverfügung.

Was regelt eine Vorsorgevollmacht konkret?

  • Vertretung in gesundheitlichen Fragen
  • Regelung von Vermögensangelegenheiten (z. B. Konten, Verträge, Immobilien)
  • Entscheidungen gegenüber Behörden und Versicherungen
  • Unterbringungs- und Pflegeangelegenheiten
  • ggf. Befugnis zur Untervollmacht oder zur Weitergabe an Dritte

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden?

Nicht zwingend – aber für viele rechtlich relevante Vorgänge (z. B. Immobiliengeschäfte, Bankvollmachten) ist eine notarielle Form dringend zu empfehlen.

Wer sollte eine Vorsorgevollmacht bekommen?

Nur Personen, denen Sie uneingeschränkt vertrauen – häufig Ehepartner, Kinder oder enge Freunde. Eine Vollmacht gilt nur bei Geschäftsunfähigkeit, wenn Sie das wünschen.

Kann ich die Vollmacht auch widerrufen?

Ja – Sie können die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen oder ändern, solange Sie geschäftsfähig sind.

Jetzt Vorsorge treffen – mit einer rechtswirksamen Vollmacht beim Notar.
Notar Andreas-Oliver Meyer in Celle unterstützt Sie bei der Gestaltung Ihrer Vorsorgevollmacht – individuell, rechtssicher und auf Wunsch mit Patientenverfügung kombiniert.

Ablauf beim Notar:

  1. Gemeinsames Gespräch über Ihre Wünsche und die rechtliche Tragweite
  2. Erstellung eines individuell passenden Vollmachtstextes
  3. Öffentliche Beglaubigung oder Beurkundung der Vorsorgevollmacht
  4. Registrierung im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

Was Sie mitbringen sollten:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Name, Anschrift und Geburtsdatum der gewünschten Vertrauensperson(en)
  • ggf. bestehende Patientenverfügung (zur Abstimmung)
  • Informationen zu Ihrem Vermögen (bei Vollmachten mit Immobilienbezug)

Kosten und Dauer:

Die Kosten für eine Vorsorgevollmacht hängen von der Form (Beglaubigung vs. Beurkundung) und dem Vermögen ab.

  • Beglaubigung: ab ca. 30–70 €
  • Beurkundung mit Beratung: meist 150–300 €

Die Erstellung und Beurkundung kann in der Regel innerhalb weniger Tage erfolgen.

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