Gründung von Gesellschaften
Der erste Schritt zum eigenen Unternehmen führt über den Notar – denn bei der Gründung einer GmbH, UG oder eGbR ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Notar Andreas-Oliver Meyer in Celle begleitet Sie bei der Wahl der richtigen Rechtsform, der Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Anmeldung zum Handels- oder Gesellschaftsregister.
Sicher, strukturiert und – wenn gewünscht – auch komplett digital per Online-Beurkundung.
Typische Gesellschaftsformen, die wir gründen:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – UG (haftungsbeschränkt)
- Eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR)
- Partnerschaftsgesellschaft für Freiberufler (PartGmbB)
Kosten und Dauer:
Die Kosten richten sich nach der gewählten Rechtsform und dem Stammkapital. Für die Gründung einer GmbH inkl. Registeranmeldung fallen typischerweise zwischen 400–800 € an.
Eine einfache UG-Gründung mit Musterprotokoll ist günstiger und schneller umsetzbar – oft innerhalb weniger Tage.
FAQ -Frequently Asked Questions
Muss ich die Gesellschaftsgründung persönlich beim Notar durchführen?
Nicht zwingend. Viele Gründungen – insbesondere von UG oder GmbH – können mittlerweile auch online per Videokonferenz beurkundet werden.
Was ist der Unterschied zwischen GmbH und UG?
Die UG ist eine haftungsbeschränkte Variante der GmbH mit geringerem Startkapital – allerdings mit Gewinnrücklagepflicht. Wir beraten Sie zur passenden Form.
Kann ich eine GbR auch eintragen lassen?
Ja – seit 2024 können (und müssen) bestimmte GbRs in das neue Gesellschaftsregister eingetragen werden. Wir begleiten auch die Gründung einer eGbR.
Ablauf der Gesellschaftsgründung beim Notar:
- Beratung zur passenden Rechtsform und Vertretungsregelung
- Erstellung oder Prüfung des Gesellschaftsvertrags
- Notarielle Beurkundung der Gründung
- Handelsregister- oder Gesellschaftsregisteranmeldung
- Abstimmung mit Steuerberatern, Banken, ggf. IHK oder Kammern
Was Sie mitbringen sollten:
- Angaben zu Gesellschaftern und Geschäftsführern
- Wunschname, Unternehmenszweck und Sitz
- ggf. Entwurf oder Vorlage eines Gesellschaftsvertrags
- gültige Ausweisdokumente
- bei GmbH/UG: Kapitalnachweis nach Gründung (nicht beim Notar erforderlich)