Übertragung von Geschäftsanteilen – Notarielle Abwicklung in Celle
Die Übertragung von Geschäftsanteilen – etwa bei einer GmbH – muss notariell beurkundet werden. Ob Verkauf, Schenkung oder Umstrukturierung: Notar Andreas-Oliver Meyer in Celle sorgt für eine rechtssichere und strukturierte Abwicklung.
Dabei spielen nicht nur juristische, sondern auch steuerliche und gesellschaftsrechtliche Aspekte eine wichtige Rolle. Wir beraten Sie zur optimalen Gestaltung – klar, vertraulich und mit Weitblick.
Typische Anlässe für die Übertragung von Geschäftsanteilen:
- Verkauf von Anteilen an Mitgesellschafter oder Dritte
- Schenkung von Anteilen an Kinder oder Ehegatten
- Eintritt oder Ausscheiden von Gesellschaftern
- Unternehmensnachfolge (z. B. im Familienbetrieb)
- Auseinandersetzungen in der Gesellschafterstruktur
Kosten und Dauer:
Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert der Beteiligung und dem GNotKG. Für eine Anteilsübertragung im fünfstelligen Bereich liegen die Gesamtkosten meist zwischen 250–800 €. Die Abwicklung ist in der Regel innerhalb weniger Werktage möglich.
FAQ - Frequently Asked Questions
Muss die Übertragung von GmbH-Anteilen immer notariell beurkundet werden?
Ja – laut § 15 GmbHG ist die notarielle Beurkundung zwingend erforderlich, damit die Abtretung rechtswirksam ist.
Können Anteile auch an Familienangehörige verschenkt werden?
Ja – auch eine Schenkung von Geschäftsanteilen ist möglich, muss aber ebenfalls notariell beurkundet und ggf. steuerlich geprüft werden.
Ist eine Online-Beurkundung möglich?
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen kann die Beurkundung per Videokonferenz erfolgen. Wir prüfen gern, ob Ihr Fall dafür geeignet ist.
Ablauf beim Notar:
- Besprechung und Prüfung der Ausgangslage
- Entwurf des Kauf- oder Übertragungsvertrags
- Beurkundung der Übertragung durch den Notar
- Weiterleitung an das Handelsregister (bei Änderungen der Gesellschafterliste)
- Abstimmung mit Steuerberatern oder Gesellschaftsvertrag (falls notwendig)
Was Sie mitbringen sollten:
- Handelsregisterauszug der Gesellschaft
- Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung
- Personal- und Steuerdaten der Beteiligten
- ggf. bestehende Abtretungsvereinbarungen oder Vorkaufsrechte