Testament selbst erstellen
TestamentDas Thema des Todes ist eines, dass jeden von uns einmal betreffen wird. Damit einher geht die Frage: Was soll mit meinem Nachlass geschehen? Insofern man bestimmte Vorstellungen bezüglich der Zuteilung des Erbes, Bedingungen an dieses oder andere Abweichungen von der gesetzlichen Erbfolge festlegen möchte, sollte ein Testament angefertigt werden.
Im Folgenden stellen wir Ihnen dar, wie Sie ein Testament selbst erstellen können und wann es sinnvoll sein könnte, ein notarielles Testament zu erstellen. Bevor der mögliche Inhalt des Testaments erläutert wird, sind die Formalia zu beachten.
Das Testament muss nicht nur am Ende durch Sie unterschrieben werden, Sie müssen auch das gesamte Testament eigenhändig schreiben, § 2247 I BGB. Zwar kann eine nur den Familiennamen enthaltene Unterschrift genügen, bestenfalls unterschreiben Sie jedoch mit Vor- und Nachnamen, § 2247 III BGB. Außerdem sollten Sie den Ort und das Datum angeben, § 2247 II BGB. Empfehlenswert ist es, dass Sie nicht nur am Ende unterschreiben, sondern bei einem mehrseitigen Testament dieses nummerieren und auf jeder Seite unterschreiben. So haben Sie die Sicherheit, dass falls die letzte Seite des Testaments abhandenkommen sollte, das restliche Testament nicht unwirksam wird. Indem Sie optional eine Überschrift wie „Testament“ hinzufügen, ist sichergestellt, dass Ihr Testament auch als solches wahrgenommen wird. Um ein Testament ohne Notar zu erstellen müssen Sie volljährig sein, § 2247 IV BGB.
Bei dem Inhalt Ihres Testaments sind genaue Bezeichnungen empfehlenswert. Dabei sollten Sie benennen, wer was genau und gegebenenfalls auch wie, beispielsweise nach Erfüllung einer Bedingung, bekommen soll. Bei der Frage wer etwas bekommen soll, kommen Erben, Ersatzerben und Vermächtnisnehmer in Betracht. Der oder die Erben wären Ihre Rechtsnachfolger und würden Vermögen und Rechtsverbindlichkeiten, wie Schulden, übernehmen. Sollten Sie einen Vermächtnisnehmer bestimmen, hätte dieser lediglich einen Anspruch gegenüber Ihren Erben auf einen durch Sie bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag. Hier kann bereits eine genaue Bezeichnung gefragt sein. Sollten Sie die Bezeichnung „Meine Schwestern“ wählen und haben dabei Schwestern, Halbschwestern und Stiefschwestern, müsste durch Gericht ausgelegt werden, wen Sie mit Ihrer Bezeichnung gemeint haben. Dies kann zu von Ihnen ungewünschten Ergebnissen führen oder der betroffene Teil ist im Zweifel nichtig. Daher benennen Sie bestenfalls den Vor- und Nachnamen der Personen. Die Bestimmung von Ersatzerben ist zusätzlich sinnvoll, da Sie nicht ausschließen können, dass einer Ihrer Erben, beispielsweise aufgrund von Tod, ausfällt.
Zudem können Sie die Ausgestaltung Ihres Testaments näher regeln. Sollten Sie mehrere Erben festgelegt haben, können Sie entscheiden, ob diese eine Erbengemeinschaft bilden sollen oder ob Sie Ihr Erbe auf- und zuteilen. Dabei sollten Sie auch genau benennen. Beispielsweise können Sie bestimmen, dass beide Ihrer Kinder zu gleichen Teilen erben sollen, eines der beiden jedoch auf jeden Fall alleinig das Auto bekommen soll. Dann geben Sie optimalerweise an, ob dies auf den Anteil dieses Kindes angerechnet werden soll. Generell können Sie den gesetzlichen Pflichtteil nicht ausschließen.
Zusammenfassend müssen Sie Ihr Testament eigenhändig schreiben und unterschreiben. Im Optimalfall unterschreiben Sie mit Vor- und Nachnamen auf jeder Seite, nummerieren Ihr Testament, geben Ort und Datum an, benennen alles und jeden genau und geben Ihrem Testament eine passende Überschrift, wie „Mein Testament“.
In einigen Fällen ist es jedoch ratsam einen Notar aufzusuchen. Beispielsweise wenn Sie ein großes Vermögen oder Immobilien haben, kann ein Gang zum Notar sinnvoll sein. Ein notarielles Testament kann den Erbschein ersetzen, sodass Ihren Erben das Erbscheinverfahren erspart bleibt. Wenn Sie besonders wichtige Wünsche und Bedingungen haben, kann Ihnen ein Notar helfen Gewissheit zu bekommen und Sie bezüglich Ungenauigkeiten oder möglicher Unwirksamkeit zu beraten. Auch bei Zweifeln an der Testierfähigkeit kann ein Notar helfen, um diese einzuschätzen. Sollte diese gegeben sein, kann ein notarielles Testament den im Erbfall aufkommenden Zweifeln an der Testierfähigkeit entgegengehalten werden. Zu guter Letzt stellen Sie durch ein notarielles Testament nicht nur sicher, dass es von den Formalia und dem Inhalt fehlerfrei ist, Sie sichern auch ab, dass es gefunden wird. Das notarielle Testament wird amtlich verwahrt, sodass es nicht unentdeckt bleiben kann und vor Verfälschungen geschützt ist. Diese Möglichkeit haben Sie außerdem bei dem Nachlassgericht, wobei auch hier einmalig Kosten auf Sie zukommen.
Sollten Sie eine Beratung bezüglich einer Testamentserstellung in Anspruch nehmen oder ein notarielles Testament errichten wollen, dann kontaktieren Sie uns gerne.